Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen

Mietunternehmen (der „Vermieter“):

Camperfreaks s.à.r.l.  7, rue Henri Tudor  L-4489 Belvaux Telefon: +352 661 020 479

TVA-Nr.: LU33234216    Matricule: 2021 2453 839     Handelsregister Luxemburg Nr. B257438

Autorisation d´établissement: Nr. 10130805/0 und Nr. 10130805/1 IBAN LU240099780001075878

  1. Gegenstand des Vertrags

1a. Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, dem Mieter für die im Mietvertrag festgelegte Dauer und Nutzungsbedingungen einen Kastenwagen zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, einen Mietpreis sowie alle sonstigen Kosten zu entrichten, die während der/durch die Nutzung des Campers anfallen.

1b. Bei der Übergabe und Rückgabe des Campingfahrzeugs erstellen der Vermieter und der Mieter zusammen ein Übergabe-/Rückgabe Protokoll des Fahrzeugs, das Bestandteil des Vertrags ist.

  1. Preis

2a. Der Mietpreis entspricht dem im Mietvertrag festgelegten Betrag. Dieser setzt sich je nach Kategorie des Fahrzeugs und der Länge der Mietdauer sowie der ausgewählten Pakete zusammen. Pro bezahlter Nacht sind 300 Kilometer im Preis inbegriffen. Sollte der Mieter mehr zurücklegen, verpflichtet er sich dazu, dem Vermieter pro zusätzlich gefahrenem Kilometer 0,30 Euro nachzubezahlen.

2b. Jegliche zusätzliche Kosten, die durch die Benutzung des Campers durch den Mieter entstehen, insbesondere Diesel, Adblue, Maut, Vignetten, Bußgelder oder Gerichtsverfahren, gehen zu Lasten des Mieters.

  1. Zahlungs- und Buchungsmodalitäten

3a. Um eine Reservierungsanfrage zu tätigen, soll der Mieter das Onlineformular auf der Webseite ausfüllen. Anschließend erhält der Mieter ein Angebot per E-Mail.

3b. Erst nach schriftlicher Bestätigung des Angebots durch den Mieter wird diese verbindlich. Diese Bestätigung muss innerhalb von 72 Stunden nach Eingang des Angebots per E-Mail zurückgesendet werden, ansonsten gilt das Angebot als null und nichtig.

3c. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtmietpreises zu entrichten. Diese Anzahlung sollte spätestens 7 Tage nach der Rücksendung der schriftlichen Bestätigung an den Vermieter gezahlt werden. Erst nach Erhalt dieser Anzahlung gilt das Fahrzeug als fest reserviert. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Beginn der Vermietung zu zahlen. Der Vermieter behält sich nach Absendung einer Zahlungsmahnung und nach Ablauf einer angemessenen Frist das Recht vor, aus dem Vertrag auszutreten.

3d. Sollte die Reservierung weniger als 30 Tage vor Vermietungsbeginn stattfinden, muss der gesamte Mietbetrag sofort bezahlt werden.

  1. Übergabe

4a. Die Übergabe des Campers erfolgt am Sitz des Vermieters zu Datum und Uhrzeit, die im Mietvertrag festgelegt wurden. Optional kann ein vom Vermieter  angebotener Lieferdienst gebucht werden. Dieser sieht vor, das Fahrzeug zum Mieter nach Hause zu bringen und dort wieder abzuholen. Diese Leistung kostet den Mieter 100 Euro, wenn die Distanz zwischen unserem Büro und dem Abgabeort unter 20 Kilometer beträgt; 200 Euro bei einer Distanz zwischen 20 und 50 Kilometern; 300 Euro bei einer Distanz zwischen 51 und maximal 100 Kilometern.

4b. Bei der Übergabe des Campers ist der Mieter verpflichtet, seinen Personalausweis und seinen Führerschein der Klasse B, der für die gesamte Dauer der Vermietung des Campers gültig ist, vorzulegen. Sollte dies nicht erfolgen, hat der Vermieter das Recht, die Bereitstellung des Fahrzeugs zu verweigern. Es ist nicht zulässig, nur Kopien der Dokumente vorzuzeigen.

4c. Der Camper ist bei der Übergabe an den Mieter gereinigt und gewaschen. Das Fahrzeug ist vollgetankt (Diesel). Bei der Übergabe findet eine ausführliche Einweisung in die Funktionsweise des Kastenwagens durch den Vermieter statt.

4d. Bei der Übergabe erstellen Mieter und Vermieter gemeinsam ein Protokoll, in dem auf vorhandene Schäden sowohl am Fahrzeug selbst, als auch am Inventar und Zubehör des Fahrzeugs hingewiesen wird. Das von Mieter und Vermieter unterzeichnete Protokoll ist Bestandteil des Mietvertrags.

  1. Rückgabe

5a. Die Rückgabe des Campers erfolgt in unserer Partner-Werkstatt BK Concept, 6, rue du Commerce L-3895 Foetz zu Datum und Uhrzeit, die im Mietvertrag festgelegt wurden. Optional kann der Mieter den vom Vermieter  angebotenen Lieferdienst buchen. Dieser sieht vor, dass der Vermieter das Fahrzeug zu festgelegten Preisen zum Mieter nach Hause bringt und dort wieder abholt.

5b. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug bei Rückgabe in dem Zustand zurückzugeben, der im Übergabeprotokoll festgestellt wurde. Zudem sollte das Fahrzeug innen grundgereinigt (besenrein) sein. Ansonsten wird eine Gebühr von 150 Euro fällig, die dem Mieter ggf. von der Kaution abgehalten wird. Die anschließende Endreinigung ist in der Servicepauschale enthalten und wird vom Vermieter durchgeführt. Bei der Rückgabe muss zudem der Diesel-Tank maximal gefüllt sein. Ansonsten berechnet der Vermieter dem Mieter die Kosten einer vollen Tankfüllung zuzüglich einer Servicegebühr von 50€. Kassettentoilette und Abwassertank müssen zwingend vor der Rückgabe vollständig entleert werden. Sollte insbesondere die Kassettentoilette nicht vollständig entleert und durchgespült sein, muss der Vermieter diese Aufgabe übernehmen und dafür 150 Euro abrechnen.

5c. Sollten bei der Rückgabe Schäden jeglicher Art am Fahrzeug, Inventar oder Zubehör festgestellt werden oder Teile gänzlich fehlen, gehen diese zu Lasten des Mieters. Grundlage für den Wert der Teile sind die Originalrechnungen, die dem Vermieter vorliegen. Es obliegt dem Mieter, zu beweisen, dass der Schaden nicht auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen ist.

5d. Die im Vertrag vereinbarte Mietdauer darf in keinem Fall überschritten werden, sofern keine ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Vermieters zu einer Verlängerung vorliegt. Sollte die Mietdauer dennoch überschritten werden, hat der Vermieter das Recht, eine Nutzungsgebühr, die jener des vereinbarten Mietpreises entspricht, für die Dauer des überzogenen Mietzeitraums zu erheben. Zudem hat der Vermieter in diesem Fall das Recht, Schadensersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen.

5e. Sollte das Fahrzeug vor dem Ende der vereinbarten Mietdauer zurückgebracht werden, hat der Mieter keinerlei Anspruch auf eine Minderung des Mietpreises.

5f. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs hat der Mieter dem Vermieter sämtliche Unterlagen des Fahrzeugs (Kfz.-Papiere, ACL-Karte usw.) auszuhändigen, anderenfalls muss er bis zu dieser Übergabe die bislang verrichteten Mietgebühren pro Tag weiter bezahlen.

  1. Pflichten des Mieters

6a. Der Mieter verpflichtet sich und seine Mitreisenden dazu, das Fahrzeug mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu behandeln und in einem guten Zustand zu halten. Sollten durch anormale Nutzung oder Vernachlässigung des Mieters Reparaturen oder Schäden am Fahrzeug entstehen, muss der Mieter dafür aufkommen.

6b. Der Mieter kann unter keinen Umständen Schadenersatz verlangen, weder wegen verspäteter Übergabe des Fahrzeugs oder Annullierung der Vermietung, noch wegen Ausfallzeit im Rahmen von Reparaturen, die aufgrund normaler Abnutzung während der Mietzeit erforderlich sind. Bei einer Annullierung der Vermietung, die der Mieter nicht zu verschulden hat, bekommt er sein bereits gezahltes Geld zurück.

6c. Nur der Mieter selbst – außer in dringenden Fällen – sowie Personen, die im Mietvertrag ausdrücklich dazu berechtigt sind, dürfen das Fahrzeug fahren. Sowohl der Mieter, als auch die anderen im Mietvertrag berechtigten Personen, die das Fahrzeug fahren dürfen, müssen dem Vermieter ihren Personalausweis und ihren Führerschein zum Kopieren vorlegen. Der Mieter hat die Pflicht sich zu vergewissern, dass die Mitfahrer das Fahrzeug bedienen können und kein Fahrverbot gegen sie vorliegt. Ist der Fahrer nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins, entfällt die Versicherungsleistung und der Mieter muss für den gesamten Schaden selber aufkommen.

6d. Der Camper darf nur privat und nicht gewerbsmäßig genutzt werden. Die Weitervermietung und der Verkauf des Campers sind verboten.

6e. In unseren Fahrzeugen darf nicht geraucht werden. Nur E-Zigaretten sind erlaubt. Wird das Rauchverbot nicht eingehalten, werden 500 Euro von der Kaution abgezogen, damit der Camper in eine professionelle Reinigung gegeben werden kann. Haustiere sind in unseren Campingfahrzeugen nach entsprechender Absprache erlaubt. Er wird ein Aufschlaf von 50 Euro auf die normale Servicepauschale für eine zusätzliche Tiefenreinigung erhoben.  Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Fahrzeug, die durch sein Haustier entstanden sind. Der Mieter verpflichtet sich zudem, die Tiere nicht alleine im Fahrzeug zurückzulassen. Bei Campern mit Aufstelldach, ist es verboten, die Tiere mit hochzunehmen. Wird kein Haustier mitgeführt, beläuft sich die Servicepauschale auf 100 Euro.

6f. Das Fahrzeug darf nur in Europa (EU-Staaten plus Schweiz, Großbritannien, Island, Liechtenstein und Norwegen) gefahren werden. Sollten der Mieter die Absicht haben, ein anderes Land zur Durchreise oder als Reiseziel auszuwählen, muss er sich nach Absprache eine schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen.

6g. Bei einem Unfall, Defekt oder Schaden muss der Mieter den Vermieter unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Es obliegt dem Vermieter, zu entscheiden, wie und wo das Fahrzeug repariert wird. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist es dem Mieter nicht gestattet, selber Reparaturen oder Umbauten am Camper vorzunehmen.

6h. Sollte ein Fahrzeug aufgrund eines Schadens oder Totalausfalls durch den Vormieter nicht mehr vermietet werden können, kann der zukünftige Mieter den Vermieter keineswegs dafür belangen. Der zukünftige Mieter erhält in diesem Fall die bereits an den Vermieter bezahlten Beträge integral zurück, sofern der Vermieter dem zukünftigen Mieter kein anderes gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung stellen kann. Bereits bezahlte Zahlungen für Reservierungen von Campingplätzen, Fähren usw. an andere Anbieter als Camperfreaks können in diesem Falle nicht vom Vermieter entschädigt werden.

  1. Stornierung

7a. Um den Camper zu buchen, muss der Mieter die Hälfte des Gesamtmietpreises bezahlen. Bei einer Stornierung wird diese Summe nicht mehr rückerstattet. Einen Monat vor Mietbeginn verpflichtet sich der Mieter, die restliche Summe zu entrichten. Auch dieser Betrag kann nach einer Stornierung nicht mehr rückerstattet werden.

7b. Erscheint der Mieter nicht, um das Fahrzeug zum festgelegten Termin abzuholen, kann er auch in diesem Fall keine Rückerstattung der bereits bezahlten Summe geltend machen.

7c. Sollte der Vermieter sich gezwungen sehen, dem Mieter das Fahrzeug aufgrund ungültiger oder fehlender Ausweispapiere oder einer Fahruntüchtigkeit nicht auszuhändigen, hat der Mieter auch in diesem Fall kein Anrecht auf eine Rückerstattung der bereits bezahlten Miete.

  1. Versicherung und Kaution

8a. Der Camper hat eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung (je nach Fahrzeug 500 oder 1500 Euro). Bei Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter muss dieser eine Kaution in Höhe von 500 bzw. 1500 Euro in bar oder per Digi-Cash (Payconiq) an den Vermieter bezahlen. Eine Überweisung der Kaution vor Abholung des Fahrzeugs ist ebenfalls möglich. Camperfreaks Sàrl. akzeptiert keine Kaution per Kreditkarte.

8b. Erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs, wie es im Vertrag vereinbart wurde und ohne Feststellung von Mängeln oder Schäden am Camper, erhält der Mieter seine Kaution in voller Höhe zurück. Zusätzliche Kosten, die durch die Vermietung entstehen, werden von der Kaution abgehalten und folglich dem Mieter nicht zurückbezahlt. Dazu gehören jegliche Arten von Schädigungen, Verschlechterung des Zustands des Fahrzeugs, Bußgelder, Treibstoffkosten und ähnliches. Der Vermieter hat das Recht, im Zweifelsfall die Kaution solange einzubehalten, bis er Klarheit über die Höhe der Kosten hat. Persönliche Gegenstände des Mieters werden nicht von der Vollkasko gedeckt.

8c. Sollte der Mieter das Fahrzeug frühzeitig zurückgeben, haftet er bis zum Ende des im Vertrags vereinbarten Termins für Schäden am Fahrzeug.

8d. Die Versicherung deckt keine Schäden, die am Aufstelldach, der Markise, der Satellitenschüssel oder im Innenraum des Campers durch unsachgemäße Behandlung des Mieters entstehen. Grundsätzlich haftet der Mieter für jegliche Schäden, die nicht von der Vollkasko gedeckt sind. Das gilt auch, wenn ein unbefugter Fahrer das Fahrzeug benutzt.

  1. Datenschutz

9a. Jede Übermittlung personengeschützter Daten erfolgt gemäß luxemburgischen Recht und dem Recht der Europäischen Union.

9b. Der Mieter erklärt, er sei darüber unterrichtet worden, dass er zum einen gemäß den in Luxemburg geltenden Rechtsvorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit Zugang zu den ihn betreffenden personenbezogenen Daten und deren Berichtigung erhält und andererseits das Recht hat, die Verarbeitung seiner Daten abzulehnen, mit der Folge, dass sich der Vermieter dann das Recht vorbehält, den Abschluss des Vertrags mit dem Mieter abzulehnen, wenn diese Daten für die Erfüllung dieses Vertrags erforderlich sind.

9c. Die Daten können während der gesamten Laufzeit des Vertrags und zehn (10) Jahre nach Ablauf des Vertrags gespeichert werden, unbeschadet etwaiger Verjährungsfristen, gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften, die eine längere Aufbewahrungsfrist vorschreiben.

  1. Beschwerden

10a. Der Mieter muss Beschwerden wegen unzureichender Leistungen, mit Ausnahme von Personenschäden, innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen nach Ende des Mietvertrags beim Vermieter einreichen. Sollte der Mieter nachweisen können, dass eine Fristverlängerung gerechtfertigt ist, kann ihm eine solche eingeräumt werden.

10b. Die Verjährungsfrist auf Reklamationen wegen unzureichender Leistungen beläuft sich in der Regel auf ein Jahr nach Ende des Mietverhältnisses. Auch hier gilt eine Ausnahme bei Personenschäden.

  1. Recht

11a. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie für die geschlossenen Mietverträge zwischen Mieter und Vermieter gilt das luxemburgische Recht.

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